Beleuchtung in Zahnkliniken und das EU-Verbot von Leuchtstofflampen; EU RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
EU-Richtlinie RoHS: Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe 2011/65/EU die die Verwendung von gefährlichen Stoffen bei der Herstellung und Produktion einschränkt, schränkt die Verwendung von Quecksilber bei der Herstellung von Produkten, einschließlich Beleuchtung, ein. Allerdings wurde für bestimmte Beleuchtungsprodukte eine Ausnahme von der EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU eingeführt. Die Ausnahme von der EU-RoHS-Richtlinie galt für die folgenden Produkte:
- T5-Leuchtstofflampen (Röhre)
- T8-Leuchtstofflampen (Röhre)
- CFLni-Lampen, Kompakt-Leuchtstofflampe
- HPD-Lampen
Eine neue Änderung der EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beendete die Ausnahme für diese Beleuchtungsprodukte.
Das bedeutet, dass Leuchtstofflampen, T5 T8 Lampen und CFLni in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Viele Zahnkliniken werden Leuchtstoffröhren durch LED-Beleuchtung ersetzen müssen.
Zeitplan Ende der EU RoHS-Richtlinie 2011/65/EU Ausnahmeregelung für Leuchtstofflampen
Die folgende Tabelle zeigt, wann der Verkauf von Leuchtstofflampen in der EU verboten wird. Zahnärzte, die auf der Suche nach Ersatzleuchtstofflampen sind, werden nach den in der Tabelle angegebenen Daten keine Ersatzlampen mehr kaufen können.
Tabelle: Zeitplan EU Verbot von Leuchtstofflampen EU RoHS 2011/65/EU |
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Typ Leuchtstofflampe |
Datum des Verkaufsverbots in der EU |
T5-Leuchtstofflampen (Röhre) |
25. August 2023 |
T8-Leuchtstofflampen (Röhre) |
25. August 2023 |
CFLni-Lampen, Kompakt-Leuchtstofflampe |
25 Februari 2023 |
EU-Verbot von Leuchtstofflampen ersetzt T5-, T8- und CFL-Leuchtstofflampen in Zahnkliniken und Behandlungsräumen durch energieeffiziente Vollspektrum-LED-Beleuchtung
DentLed kann Ihnen beim Austausch von Leuchtstofflampen durch neue energieeffiziente LED-Lampen mit vollem Tageslichtspektrum helfen.
Zahnmedizinische Beleuchtung mit T5- und T8-Leuchtstoffröhren kann durch diese ersetzt werden:
PHU Vollspektrum-LED-Behandlungsraumleuchte für Zahnkliniken – Vollspektrumlicht für zahnärztliche Behandlungsräume.
PHL22 DUO – LED-Leuchten für zahnärztliche Behandlungsräume – Vollspektrum-LED-Linie für Zahnarztpraxen über dem Behandlungsstuhl.
Für Zahnarztpraxen mit abgehängten Decken können Vollspektrum-LED-Panels verwendet werden DL60 oder DL120Die DentLed DL60 und DL120 LED-Panels wurden speziell für die Anforderungen in Zahnkliniken und Behandlungsräumen entwickelt .
DentLed DL60 und DL120 Vollspektrum-LED-Tageslichtpaneele für Zahnärzte
- Vollspektrum-Tageslichtpaneele – 5000k.
- Hoher CRI von +97 oder Farbanpassung und genaue Farbbestimmung.
- Keine härtende oder aushärtende Wirkung auf Dentalkomposite und Adhäsive.
- Flimmerfreie Treiber: kein sichtbares oder unsichtbares Flimmern, das zu Ermüdung führt.
- Erwartete Lebensdauer von 80.000 Stunden oder etwa 30 Jahren.
Bitte besuchen Sie unsere Website für weitere Informationen über DentLed LED-Paneele für zahnärztliche Behandlungsräume:
Produkt Seite DL60 Vollspektrum-Tageslicht-LED-Panel für zahnärztliche Behandlungsräume
Produkt Seite DL120 Vollspektrum-LED-Panel für zahnärztliche Behandlungsräume –
Weitere Informationen über die EU-Richtlinie zur Reduzierung der Verwendung gefährlicher Stoffe EU RoHS 2011/65/EU
Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) der Europäischen Union, 2011/65/EU, ist eine wichtige Regulierungsmaßnahme, die die Verwendung von gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Geräten einschränken soll. Ein kritischer Bereich von Interesse ist die Regulierung von Leuchtstofflampen.
Leuchtstofflampen enthalten traditionell mehrere von der RoHS-Richtlinie eingeschränkte Stoffe, darunter Quecksilber und Blei. Quecksilber ist ein wichtiger Bestandteil für den Betrieb der Lampe, da es die Emission von ultraviolettem Licht ermöglicht. Aufgrund seiner Toxizität und seines Potenzials für Umweltschäden muss es jedoch eingeschränkt werden.
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU legt strenge Richtlinien für die zulässige Konzentration dieser gefährlichen Stoffe fest. Zum Beispiel darf der Quecksilbergehalt bei Kompaktleuchtstofflampen 5 mg pro Lampe nicht überschreiten. Die Hersteller werden außerdem dazu angehalten, umweltfreundliche Alternativen zu entwickeln.
Die Richtlinie verpflichtet die Hersteller außerdem, Verfahren für die sichere Entsorgung und das Recycling gebrauchter Lampen festzulegen, um schädliche Verluste für die Umwelt zu minimieren. Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie stellt sicher, dass die Produktionsprozesse mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung in Einklang gebracht werden, wobei die Verantwortung für die Umwelt und der Schutz der Gesundheit der Verbraucher im Vordergrund stehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU wichtige Richtlinien für Leuchtstofflampen enthält, die sich mit potenziellen Gefahren befassen und verantwortungsvolle Produktions- und Entsorgungspraktiken gewährleisten. Damit setzt sie einen Standard für die nachhaltige Entwicklung der Elektronikindustrie.